Mittwoch, 4. Mai 2011

Integro Manifest

Manifest

Präambel
Eugen von Hoffen, der Begründer von INTEGRO INTERNATIONAL, im nachfolgenden „Organisation“ genannt, wurde willkürlich von liechtensteinischen Gerichten zu langen Haftstrafen verurteilt, die Familie ihrer Ehre und ihres Vermögens beraubt. Diese Zeit, die Eugen von Hoffen unschuldig im Gefängnis verbrachte, öffnete ihm die Augen für die Ungerechtigkeiten der Welt und für die kostbaren Werte der Demokratie und entsprechend, der Verletzlichkeit der Demokratie. Eugen von Hoffen wurde klar, dass Demokratie nicht selbstverständlich ist und mehr als jede Staatsform ständig verteidigt werden muss und darüber hinaus ständigem Wandel unterliegt. Eugen von Hoffen wurde im Juli 2006 durch den einstimmigen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg, vollständig rehabilitiert!

Es bedarf mutiger Menschen den großartigen Kampf unserer Vorfahren um Freiheit und Gerechtigkeit fortzusetzen. Den Kampf um Freiheit und Gerechtigkeit, den so viele unter Einsatz ihres Lebens vor uns und für uns gekämpft, und in dem viele ihr Leben für unsere Freiheit und für mehr Gerechtigkeit gelassen haben. Wir wollen die Erinnerung an sie wach halten und sicherstellen, dass die Freiheiten, die sie erkämpften, uns und unseren Nachfahren erhalten bleiben. Wir wollen dafür weiterkämpfen, um sicherzustellen, dass alle Demokraten stets wachsam sind, damit die Freiheit des Einzelnen nicht weiter eingeschränkt wird. Der Gerichtshof von Nürnberg,  in dem die Siegermächte Gericht über die Deutschen hielten, hat das Recht des Individuums vor dem Staatsinteresse manifestiert.
Benjamin Franklin hat einst gesagt: „Wer bereit ist, wesentliche Freiheitsrechte aufzugeben, um sich damit auf Zeit ein bisschen Sicherheit zu erkaufen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“
Wir wollen für Gerechtigkeit kämpfen, weil Gerechtigkeit für den sozialen Frieden eine wichtige Voraussetzung darstellt. Wir wollen dafür kämpfen, dass der Einzelne im Kampf um seine Gerechtigkeit nicht allein gelassen ist.
Nur durch die Mobilisierung der freiheitlichen Kräfte, durch die politische Diskussion und durch ein bewusstes Mitarbeiten jedes einzelnen kann die Gefährdung unserer demokratischen Rechte erkannt und gebannt werden. Es kann nicht im Sinne des Menschen liegen, durch passives Verhalten, durch Desinteresse und Gleichgültigkeit seinen eigenen Untergang herbeizuführen. 
Wir wollen mahnen, damit die Freiheit geschätzt und als höchstes Gut verteidigt wird.
Damit die hart erkämpften demokratischen Rechte nicht geschmälert oder gar wieder verloren gehen, vereinigen sich demokratisch denkende und handelnde Menschen in unserer Bewegung. Sie bilden den neuen Adel der Demokratie, der den Menschen Vorbild und Schutz sein soll.
Freiheit hat keinen Bestand, wenn sie nicht in der Demokratie und im sozialen Frieden wurzelt.
Wir treten für Vernunft, Freiheit, Frieden, Recht, Humanismus, Demokratie und Selbstbestimmung ein.

Artikel 1
Die Organisation bejaht die Demokratie. Sie respektiert die Arbeit, die fleißige Politiker für die Demokratie geleistet haben. Sie würdigt den notwendigen Beitrag der Gewerkschaften im Kampf um Freiheit und Gerechtigkeit. Sie respektiert  demokratische Ziele, wie die der Europäischen Union.
Die Organisation versteht ihre Tätigkeit zur Unterstützung des fortgeführten Demokratisierungs-Prozesses, als friedlichen Beitrag im Rahmen der bestehenden Gesetze. Sie versteht sich als  Wächter und Mahner für demokratische Werte.
Die Organisation will den Staatsdienern bewusst machen, welch heiliges Gut, nämlich die Freiheit des Individuums, ihrer Wachsamkeit anvertraut ist.
Die Organisation versteht das unermessliche Leid, das die Völker Europas durch ihre Unterdrücker hinnehmen mussten, den langwierigen, blutigen Befreiungskampf als wichtige Voraussetzung und Qualifikation für eine kulturelle Vorreiterrolle der europäischen Völker. Die europäischen Völker mit all ihren positiven und negativen Erfahrungen, Irrungen und Leiden können nun den Begriffen: Freiheit und Gerechtigkeit, Toleranz und Demokratie neues Leben einhauchen.
Die Organisation bejaht den wehrhaften Staat, um sich Bedrohungen von außen entgegenstellen zu können. Sie lehnt aber den Einsatz von Wehrkraft außerhalb der Grenzen des Staates ab.

Artikel 2
Demokratie, Freiheit und Frieden sind untrennbar. Wir verstehen darunter den Respekt vor fremden Kulturen, fremden Religionen und wir verstehen unter friedlichem Miteinander den gegenseitigen Respekt unter Schwestern und Brüdern. Wir wollen aber auch unsere Kultur und Religion respektiert wissen.
Die Völker Europas haben alle eine lange Zeit des Despotismus, der Unterdrückung erdulden müssen. Die demokratischen Freiheiten, die unsere Vorfahren unter Einsatz ihres Lebens erkämpfen mussten, sind Ansätze einer neuen Ordnung, einer immer weiter zu verbessernden Demokratie. Die vielen Mühen, Leiden, Tränen, das Blut, die dafür aufgewendet wurden, finden Ausdruck in unserer Kultur. Und wenn wir sicherstellen, dass wir nicht vergessen, wie mühsam, über Jahrhunderte hinweg, den herrschenden Despoten stückweise diese Freiheiten abgerungen werden mussten, bis sie schließlich vertrieben werden konnten, werden wir auch sicherstellen können, dass wir die Vervollkommnung der Demokratie als hohes Ziel nicht aus den Augen verlieren werden. Und wir werden wachsam sein müssen, damit keine neuen Despoten den Platz der vertriebenen einnehmen können.
Die europäischen Völker haben sich trotz ihrer unterschiedlichen Kulturen in einer politischen und wirtschaftlichen Union gefunden. Diese Völker haben eines gemeinsam: alle haben  Despotismus und Unterdrückung überwinden, unsägliches Leid ertragen müssen, sind von ihren Herren in unerträgliche Schande geschickt worden. Diese Erfahrungen, die Kraft dieser Völker geben diesen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Stärke die große Chance, für die Welt beispielgebend, friedlich die Völker der ganzen Welt vom demokratischen Gedanken zu überzeugen, indem sie wahre Demokratie vorleben. In gewissem Masse hat die Schweiz eine solche Ausstrahlung immer gehabt.


Artikel 3
Die Organisation verfolgt das Ziel, die Demokratisierungsprozesse in demokratischen Gesellschaften weiterzuführen. Sie analysiert die gesellschaftliche Entwicklung. Sie erforscht neue Wege zur Verbesserung der demokratischen Systeme. Sie untersucht und schlägt vor. Sie betätigt sich aber nicht parteipolitisch. Sie leistet Öffentlichkeitsarbeit mit demokratischen Mitteln, um die Menschen für die Mitarbeit an demokratischen Prozessen zu motivieren. Sie demonstriert auch, wenn eine überwiegende Anzahl ihrer Mitglieder eine Demonstration als für angemessen erachtet.
Die Mitglieder der Organisation nehmen direkt am öffentlichen Leben teil, sie bringen ihre Anliegen vor das Forum der Organisation an dem jedes Mitglied direkt und aktiv teilhaben kann. Themen, die reif dafür sind, dass sie den politischen Instanzen und/oder einer breiten Öffentlichkeit vorgetragen werden sollen, werden von einem Ausschuss, der jeweils für die konkreten Themen gebildet wird, aufbereitet. Der Ausschuss wird aus Mitgliedern und – falls notwendig – externen Sachverständigen gebildet, wobei vorrangig Mitglieder der Organisation Berücksichtigung finden sollen. Jedes Mitglied kann für einen Ausschuss vorgeschlagen werden. Die Mitgliederanzahl für einen Ausschuss wird entsprechend der Komplexität der Aufgabenstellung vom Präsidenten festgelegt. Der Ausschuss konstituiert sich selbst. D.h. sind mehr Vorschläge für die Teilnahme an der Ausschuss-Arbeit vorhanden, als Teilnehmerplätze vorgesehen sind, trifft der Ausschuss selbst durch Wahl die notwendige Auswahl-Entscheidung durch geheime oder öffentliche Wahl. Lediglich die Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses ist dem Präsidenten vorbehalten.


Artikel 4
Die Organisation ist der Freiheit aller Menschen verpflichtet. Jeder ist voll und ganz für den Gesamtzustand der Welt verantwortlich. Aus dieser Verantwortung erwächst die Autorität des einzelnen Menschen und diese kann nicht durch eine andere Autorität ersetzt werden.  Die Organisation tritt für „ein furchtloses Dasein“ ein. In der Allgemein-Verantwortung des Menschen begründet sich: „Ich habe aus der Welt gemacht, was ich selber bin!“. Die Menschen sollen sich selber wahrnehmen, in den Beziehungen zu anderen.
 „In einer Demokratie müssen alle Menschen souverän sein„ (Jean-Paul Sartre). Wir wollen die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten den Menschen deutlich machen und mit ihnen den Umgang mit diesen Rechten und Pflichten im Alltag erproben. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Bürger auch eine Verantwortung für alles hat, was er an Pflichten an die Staatsbeamten übertragen hat und deren Erfüllung auch seiner Kontrolle unterliegen. Die Gewalt des Staates geht von jedem Einzelnen aus, nicht von einer anonymen Gesamtheit.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist ein modernes Bildungssystem, das allen Menschen entsprechend ihren Fähigkeiten Zugang zu der bestmöglichen Ausbildung gewährleistet. Bildung ist der Schlüssel zu Freiheit und Unabhängigkeit des Individuums.


Artikel 5
Die Organisation betont ausdrücklich die Gleichheit aller Menschen. Sie wird sich besonders dafür einsetzen, dass besonders Frauen in die Arbeit der Organisation eingebunden werden. Das demokratische Verständnis der Organisation lässt patriarchalische Strukturen, wie sie immer noch bestehen, nicht zu. Während matriarchalische Strukturen nie zur Unterdrückung der Männer geführt haben, haben patriarchalische Strukturen sehr wohl zur Unterdrückung der Frauen geführt.
Zu allen Zeiten haben Frauen für den Wiederaufbau und Fortbestand der Völker den größten Beitrag erbracht, z.B. wenn die großen Kriegspläne der Männer gescheitert waren. Wir erinnern besonders an die „Trümmerfrauen“.  Es gilt, den Frauen das Mitspracherecht und ein Vetorecht zu sichern, besonders dann nämlich, wenn es um ihre Kinder, um ihre Familie geht.
Gleichwohl gilt, dass der Stärkere dem Schwächeren beisteht. Gleichberechtigung kann nur so verstanden werden

Artikel 6
Die Organisation stellt die Interessen der Familien und der Lebensgemeinschaften in den Mittelpunkt ihrer Arbeit.  Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden ausdrücklich bejaht. Die Rechte zur  Selbstbestimmung der Familien und Lebensgemeinschaften bedürfen in dem Masse einer  Stärkung, als der Staat und nun auch eine übergeordnete Regierung (Europäischer Staatenbund) bestimmend auf die Geschicke der Familien und Lebensgemeinschaften einwirken. Die Organisation wird sich dafür einsetzen, dass die Interessen der Familien und der Lebensgemeinschaften die herausragende Bedeutung in den Staatsgeschäften erhalten, die ihnen zusteht. Im Vordergrund steht dabei, dass der Frau eine hervorragende Rolle innerhalb der Familie und der Gesellschaft zukommen soll und, dass der Staat eine besondere Verpflichtung hat, die Unabhängigkeit der Frau als Mutter zu gewährleisten.

Artikel 7
Die Organisation bejaht den föderalistischen Gedanken und tritt für die Stärkung der Rechte der Selbstbestimmung auf Gemeinde- und Landesebene ein.

Artikel 8
Die Organisation wird bemüht sein, im Dialog mit den öffentlichen Stellen zu stehen, die für diese Bereiche zuständig sind. Als Lobbyist für Familie und Lebensgemeinschaft wird sie ständig bemüht sein, die Interessen der Familien und Lebensgemeinschaften nachhaltig zu vertreten.
Zu diesem Zweck beabsichtigt die Organisation ständige Vertretungen vor Ort sowohl in den Hauptstädten, als auch in Brüssel einzurichten.

Artikel 9
Die Organisation strebt nicht die Gründung einer politischen Partei an. Sie ist unabhängig und auch an keine Konfession gebunden, während das konfessionell geprägte Erbe einer jeden Kultur bejaht wird. 


Artikel 10
Die Organisation wird Ausbildungs- und Schulungszentren einrichten, die vor allem das kulturelle Erbe der einzelnen Volksgruppen verständlich machen soll. Dem Kampf um die demokratischen Freiheiten soll ein besonderes Interesse gelten und zwar nicht – wie dies Geschichtsbücher beinahe ausschließlich tun – aus Sicht der Herrschenden, sondern aus der Sicht der mehr als 90% unterprivilegierten Untertanen. Wir wollen deren menschenunwürdiges Schicksal unserer und künftigen Generationen bewusst machen. In weiterer Folge ist  die Einrichtung von Lehrstühlen, ja sogar eine eigene Universität wünschenswert, einer Institution die sich der Aufarbeitung der Geschichte, wie sie wirklich war, widmet und der Erforschung von Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Demokratie.
Die Organisation beabsichtigt, Begegnungszentren zu schaffen, die den Menschen auch die Möglichkeit eines längeren Aufenthalts geben sollen, sei es für die geistige Konsolidierung oder für einen Neubeginn, sei es um die Arbeit der Organisation intensiver kennen zu lernen.

Artikel 11
Die Organisation tritt für die Freiheit und Selbstbestimmung der Wirtschaft ein. Es bedarf eines Vertrages zwischen dem Staat und der Wirtschaft, für die erfolgreiche Entwicklung unserer Gesellschaft. Dabei geht die Organisation davon aus, dass die fortschrittlichsten Techniken in allen Bereichen der Wissenschaften in demokratisch geprägten Gemeinschaften erforscht werden sollen, da das gewonnene Know How im Bedrohungsfall für die Gemeinschaft den besten Schutz darstellt.
Die Organisation befürwortet eine starke mittelständische Wirtschaft.

Artikel 12
Die Organisation erkennt die Familie und Lebensgemeinschaft als die Zelle eines gesunden Staatswesens. Ihre Rechte sind zu schützen. Familie und Lebensgemeinschaft, wie in weiterer Folge, die Heimat im engeren Sinne, sind Schutzburgen für den Einzelnen, Orte und Werte, aus denen ein gesundes Volk seine Kraft schöpfen kann. Heimat gewährleistet  den Menschen ihre Identität.  Diese Verbundenheit ist in jeder Hinsicht zu fördern, da sie den Menschen jene soziale Geborgenheit gibt, die er für ein erfülltes, freies Leben benötigt. Eine demokratische Kultur vertieft sich jedoch nur dann, wenn die Aufgaben gemeinsam gelöst werden und jeder an den Lösungen mitarbeitet und eingebunden ist.
Jean Ziegler: „Jede kollektive Identität ist zwangsläufig lokalen Ursprungs und nährt sich aus einer einzigartigen Erfahrung. Und je lokaler sie ist, desto stärker ist sie.“
Bundespräsident Dr. Heinrich Lübke: „..Ein Volk verarmt in seiner Kultur und verliert seine geistige Spannkraft, wenn in seinen Stämmen und Landsmannschaften die Liebe zur Heimat erkaltet... Die Heimat ist ein wichtiges Kraftfeld für jeden einzelnen. Sie richtet die Kompassnadel unseres Lebens unbestechlich und unaufhörlich aus auf das Wesentliche und Ursprüngliche... Die Heimat verbindet das Schicksal des einzelnen und der Familie mit der Schicksalsgemeinschaft und Tradition des ganzen Volkes.“
Der europäische Gedanke wird von der Organisation bejaht, jedoch bei gleichzeitiger Stärkung der Rechte der einzelnen Bürger. Entsprechend dem Gedanken von Hannah Arendt: „Niemand wird je Bürger der Welt sein können, wie er Bürger des eigenen, begrenzten Landes war.“

 Artikel 13
Die Organisation vertritt die Ansicht, dass der Staat klare Strukturen, die sich auf das Wesentliche beschränken, haben soll. Nur so ist dem Bürger volle Entfaltungsmöglichkeit gegeben. Pluralismus ist für eine reiche Kultur unabdingbar, er geht vom Einzelnen aus.

Artikel 14
Die Strafgesetze sind immer noch geprägt von Obrigkeitsdenken. Es bedarf einer grundlegenden Reorganisation der Strafgesetzbücher unter Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit. Insbesondere darf nicht der Verfolgungsgedanke im Vordergrund stehen, sondern vielmehr die Wiedergutmachung. Gesetze sollen das Miteinander ordnen, nicht die Menschen unterordnen. Delikte gegen Leib und Leben sind schwerwiegender, als Delikte gegen Hab und Gut.
Recht muss vom Einzelnen ausgehen und deshalb müssen Gesetze allen verständlich sein. Dies ist nur dadurch möglich, dass diese auch von den einfachen Menschen formuliert werden.
Viele Menschen sind zu Unrecht kriminalisiert worden, durch ungerechte Gesetze, durch falschen Urteilsspruch. Es gilt diesen Menschen Genugtuung zu verschaffen, und solches Unrecht durch Reformen für die Zukunft zu verhindern.
Die Gesetze müssen Leib und Leben schützen, die derzeitige Ausrichtung der Gesetze auf den Schutz des Besitzes muss relativiert werden. Es kann nicht die Aufgabe des Staates sein, dem Schutz des Besitzes den Vorrang vor der Sicherheit seiner Bürger zu geben.

Artikel 15
Die Organisation tritt für Steuergerechtigkeit ein. Sie bekämpft unlauteren Wettbewerb als Kern allen Übels in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Artikel 16
Die Strukturen der Familie sollen dem Zusammenhalt der Generationen dienen. Viele Probleme, wie die Beaufsichtigung der Kinder, die Versorgung der Alten, können so stark verringert werden. Aber wir können auch nicht auf das Wissen der alten Menschen einfach verzichten. Es soll erhalten bleiben und an die folgenden Generationen weitergegeben werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die älteren Menschen in den Familienalltag eingebunden bleiben. Sie können für die Familie und die Gesellschaft viele Aufgaben übernehmen und so zu stabilen Familienverhältnissen und so direkt einer erhöhten allgemeinen Sicherheit beitragen. 

Artikel 17
Viele der öffentlichen Aufgaben können nebenamtlich in Gemeinschaftsarbeit von den Bürgern übernommen werden. Der Arbeitseinsatz eines Bürgers sollte mehrere Elemente enthalten, wie z.B. die Zuständigkeit für öffentliche Aufgaben, neben dem Beruf. Die Menschen müssen akzeptieren, dass der Staat ihr Unternehmen ist und dass sie sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten gemeinsam darum kümmern müssen.

Artikel 18
Die Kommunikation und der Verkehr sind Aufgaben der Gesellschaft und ein Monopol, das die freie Entwicklung der Gesellschaft gewährleistet. Ihre Inanspruchnahme darf nicht von den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig sein. Kommunikation und Verkehr sind öffentliches Interesse und dürfen nicht privaten Interessen überlassen werden.

Artikel 19
Die Organisation versteht sich als Dachorganisation, in der alle regionalen Organisationen gefasst sind. Die regionalen Organisationen bedürfen einer Lizenz der Dachorganisation. 

Artikel 20
Die Ziele der  Organisation sind  Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Menschenwürde. Sie bewahrt die Erinnerung an den großartigen Kampf unserer Vorfahren und setzt diesen Kampf mit friedlichen Mitteln fort. Sie setzt auf Aufklärung und Bildung.

Artikel 21
Die Organisation ist eine unabhängige Rechtspersönlichkeit.

Artikel 22
Ihre Mitglieder bilden die Gesamtheit dieser Organisation. Die Mitglieder rekrutieren sich aus allen Bevölkerungsschichten und  die Organisation strebt eine starke Verwurzelung mit der gesamten Bevölkerung an.

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